Bayern: Lücke im Rauchverbot

In ganz Bayern herrscht zwar nach dem Volksentscheid in der Gastronomie Rauchverbot. Doch nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung gelten echte geschlossene Gesellschaften als Privatbereich, also ohne Zugriffsrecht für den Staat, und eröffnen damit eine Lücke beim totalen Rauchverbot.

Eine private Veranstaltung, wie zum Beispiel eine Hochzeit, eine Taufe oder auch eine Trauergesellschaft können, wenn der Auftraggeber es möchte, zu Raucherveranstaltungen werden.

 

Der Raucherclub ist tot, doch der Euroman sieht schon die Schilder an Lokalen in Bayern mit der Aufschrift: Heute geschlossene Gesellschaft der Familie Maier.

 

Wobei ein "Herr Maier" nur das Lokal "anmietet", die Gäste aber selber bezahlen müssen. Denn warum sollen Gäste einer privaten Veranstaltung, einer geschlossenen Veranstaltung, in einem Restaurant nicht auch ihre eigene Rechnung begleichen.

"Herr Maier" könnte also auch der Gastronom selbst sein. Dieser lädt einfach zur geschlossenen Freundschaftsparty seines Gasthofs ein.

 

Schwupps: Da ist sie, die Lücke im Gesetz!