Gerichtlich ausgebremst: "lebensmitteltransparenz-nrw.de"

Die Internetseite lebensmitteltransparenz-nrw.de ist durch das Oberlandesgericht in der jetzigen Form verboten worden.

 

Auf dieser Webseite wurden Hygienemängel, die von den Lebensmittelkontrolleuren  bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben in NRW festgestellt wurden, veröffentlicht.

Allerdings in lascher Form. Denn erst wenn ein Bußgeld (350,-€) verhängt wurde, erfolgte ein Eintrag, kam es zur Veröffentlichung.

 

Doch dem Gericht gefiel...

...die zeitlich nicht beschränkte Veröffentlichung nicht bzw. das entsprechende Gesetz genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

 

Bedeutet nichts anderes, als das lebensmitteltransparenz-nrw.de in der jetztigen Form in NRW keinen Bestand mehr hat. Zumal das Urteil unanfechtbar ist.