Werden "deutsche" Kneipen in NRW nun zu Wasserpfeifentreffs?

Genau das könnte zumindest theoretisch passieren. Denn nach neuester Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az: 4B608/13)

sind Wasserpfeifen, also Shishas, in Kneipen in NRW erlaubt.

 

Wobei die Sache natürlich einen Haken hat.

Denn Tabak darf die Wasserpfeife nicht enthalten. Nur Dampfsteine oder getrocknete Früchte.

 

Wobei, seien wir ehrlich. Eine echte "deutsche" Kneipe und Wasserpfeifen?

 

 

Zwei Fragen bleiben: Warum ist die E-Zigarette, die auch ohne Nikotion geraucht, pardon verdampft werden kann, dann nicht auch "kneipenfähig" oder gar "restaurantfähig"?

Warum hat die Landesregierung in NRW unter Hannelore Kraft (SPD) überhaupt an einem Gesetz "geschraubt", welches bis auf einige Ausnahmen gut funktionierte, das die Gesellschaft annahm und alle leben ließ?